Das Verwaltungsrecht regelt ganz überwiegend das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat. In der Regel wird der Bürger im Rahmen von Bescheiden, Anträgen und Genehmigungsverfahren mit verwaltungsrechtlichen Fragen konfrontiert.
Inhaltlich kommen dabei die unterschiedlichsten Fallgestaltungen in Betracht, dies kann die baurechtliche Zulässigkeit eines Geräteschuppens im Außenbereich sein, aber auch die Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsbescheids im Sozialrecht.
Entsprechend den Kerntätigkeitsbereichen der Kanzlei hat ein Großteil unserer verwaltungsrechtlichen Mandate Bezug zum Agrar-, Beamten-, Prüfung-, und Vergaberecht. Weitere Schwerpunkte bilden das Handwerks- und Gewerberecht.