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VERTRÄGE ZU ERNEUERBAREN ENERGIEN

HABEN SIE FRAGEN, ANREGUNGEN, INTERESSE?
Rufen Sie uns an: 0 71 31 / 797 23 80

Verträge zu erneuerbaren Energien


Ihr kompetenter Ansprechpartner

Dr. Martin Peterle
Rechtsanwalt

Sie werden von einem Projektierer angesprochen, der auf Ihrer Fläche eine PV-Anlage installieren möchte; Sie haben ein Grundstück, das für eine Windkraftanlage in Betracht kommt oder in deren Umfeld liegt; Ihr Verpächter möchte Ihnen kündigen, da er seine Flächen anderweitig für ein PV-Projekt nutzen möchte; Sie wollen sich an einer Projektgesellschaft im Bereich erneuerbare Energien beteiligen.

Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung in den speziellen Themenfeldern an, welche der Ausbau erneuerbarer Energien mit sich bringt. Wir helfen Ihnen, gleich in welcher Ausgangslage Sie sind, Ihre Interessen zu wahren.

  • Freiflächen-PV, Agri-PV

    Als Grundstückseigentümer sind Sie mit komplexen Vertragswerken von den Projektierern im Bereich Photovoltaik konfrontiert. Wir helfen Ihnen, die Vertragswerke zu prüfen und Ihre Interessen durchzusetzen. Insbesondere beraten und vertreten wir Sie im Bereich der Verhandlungen, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen, den Rückbau zu sichern, Bereitstellungsgebühren auszubedingen und gegebenenfalls mit Dritten wie Banken und Nutzungsberechtigten zu sprechen.

  • Windkraftanlagen
    Bei Windkraftanlagen werden die Eigentümer von Grundstücken mit Verträgen konfrontiert, mit denen Sie keine Erfahrung haben. Auch bei Windkraftanlagen geht es darum, einen fairen Interessenausgleich zu schaffen. Je nach Lage des Grundstücks gilt es die Vergütung zu verhandeln, den Rückbau zu sichern, an den Genehmigungsverfahren mitzuwirken und die notarielle Beurkundung zu begleiten sowie mit Dritten wie Banken und Nutzungsberechtigten zu sprechen.
  • Ihr Verpächter möchte eine Erneuerbare-Energien-Projekt auf seiner Fläche realisieren
    Teilweise kommen Grundstückseigentümer, die ihre Flächen verpachtet haben, auf die Pächter zu, da Sie das Grundstück anderweitig nutzen möchten. Auch in dieser Situation werden wir tätig und helfen sowohl Pächtern als auch Verpächtern eine interessengerechte Lösung zu finden. Die Verpachtung eines Grundstücks muss der Realisierung eines erneuerbaren Energien-Projekts nicht unbedingt entgegenstehen und kann, wenn man es vertraglich richtig und einvernehmlich gestaltet, auch im Interesse aller Beteiligten sein. Unsere Tätigkeit ist insbesondere die Verhandlungsführung und die Vertragsgestaltung, beispielsweise Optionsvereinbarungen, wenn noch gar nicht sicher ist, ob das Projekt realisierbar ist.
  • Verwaltungsverfahren
    Projekte im Bereich erneuerbare Energien sind mit verwaltungsrechtlichen Verfahren verbunden, in denen wir Ihre Interessen anwaltlich vertreten.