VERSCHATTUNG DURCH BÄUME AUF DEM NACHBARGRUNDSTÜCK
Aktuelle Rechtsprechung: Ausgangspunkt eines Rechtsstreits, welchen der Bundesgerichtshof letztinstanzlich zu entscheiden hatte, war das Klagebegehren eines Grundstückseigentümers, der die Beseitigung eines Baumes auf dem Nachbargrundstück durchsetzen wollte. Grund: Der Schattenwurf behindere die Hege und Pflege seiner Bonsai-Zucht.
Die Klage hatte letztlich keinen Erfolg. Das Gericht hielt an der schon vom Reichsgericht vertretenen Auffassung fest, dass der Entzug von Luft und Licht als sogenannte „negative Einwirkung“ hinzunehmen ist.
Wirkung des Nachbarrechts: Anders wäre allerdings zu entscheiden gewesen, wenn der Baum unter Verstoß nachbarrechtlicher Vorschriften zu nahe an der Grundstücksgrenze gestanden hätte. So beinhalten das Nachbarrechtgesetz in Baden-Württemberg und das AGBGB Bayern ausdifferenzierte Regelungen, welcher Abstand mit welchem Gewächs bzw. mit welcher Einfriedung etc. einzuhalten ist. Maßgeblich sind dabei Art und Höhe des Gewächses/der Einfriedung, sodass es der Einzelfallprüfung bedarf. Weinberge sind teils privilegiert, d. h. es sind größerer Pflanzabstände einzuhalten (Vgl. Rechtstipp R&W Mai 2014).
Anmerkung: Aus der eingangs genannten Entscheidung darf daher nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Verschattung immer akzeptiert werden muss. Gerade im weinbaulichen Zusammenhang wäre dies auch fatal. Schließlich handelt es sich um eine landwirtschaftliche Bodennutzung. Ergänzend ist immer das Nachbarrecht zu beachten.
Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: August 2015, RA Peterle