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Steuerrecht einschließlich Steuerstrafrecht und Steuerverfahrensrecht


IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER

Dr. Albrecht Merkt
Rechtsanwalt,
Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D. 

Die Rechtsgebiete Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht werden  in unsere Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Dr. Albrecht Merkt betreut. Mit über dreißigjähriger Berufserfahrung in der Finanzgerichtsbarkeit (Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D.) und nach mehrjähriger Tätigkeit in der Finanzverwaltung (Steuerfahndung) verfügt er über ein spezielles Expertenwissen in der materiellrechtlichen und prozessualen Steuerrechtspraxis.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir bei:

  • Außenprüfungen
  • Steuerfahndungsprüfungen
  • Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerstrafrecht

Hinweis: Wir bieten keine umfassende Hilfeleistung in Steuersachen, wie sie in § 1 des Steuerberatungsgesetzes umschrieben ist, an. Vielmehr flankieren wir die „klassische Steuerberatung“ mit unsere Expertise unterstützend. Sprechen Sie uns also an, wenn außergewöhnliche Sachverhalte oder ein Finanzrechtsstreit dies erfordern