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Wer landwirtschaftliche Unternehmen berät und vertritt, muss die Branche kennen.

Agrar- und Weinrecht

Die Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei TROSSBACH · GEYER  & DR. PETERLE auf die Landwirtschaft hatte ihre Ursprünge in einer Kooperation mit dem Württembergischen Weinbauverband im Jahre 2012.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Weinbaubetrieben führte dazu, dass schnell Anfragen aus sämtlichen Bereichen der Landwirtschaft kamen. Unterdessen ist die Beratung und Vertretung landwirtschaftlicher Betriebe ein wesentliches Standbein der Kanzlei. Die Besonderheiten der Landwirtschaft und die geltenden Spezialregelungen sind und uns bestens Bekannt. Zudem kooperieren wir mit dem Weinbauverband Württemberg und der LBV GmbH, der Buchstelle des Landesbauernverbandes.

Gute Kontakte zu Notaren, Maschinenringen, landwirtschaftlichen Verbänden und Kreditinstituten flankieren unser Leistungsangebot. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Ihnen in dieser schwierigen Zeit des Umbruchs persönlich und durch unsere juristische Expertise zur Seite zu stehen. Mit uns haben Sie eine Kanzlei, die Ihnen als Team und Partner zur Seite steht.