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IN WEINBERGE HAVARIERTE PKW; ABSCHAFFUNG BRANNTWEINMONOPOL

Rechtsinformation: Haftung für in Weinberge havarierte PKW

Es scheint ein praktisches Problem zu sein: Autos, die in Weinberge fahren. Aus der haftungsrechtlichen Perspektive ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Es haften Fahrer, Halter und mit letzterem die entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung. Sollte sich also eine Auto in Ihren Weinberg verirren, können Sie sich direkt an einen Anwalt wenden. Die Kosten für die Rechtsverfolgung (Anwalt) trägt in diesen Fällen der Gegner.

Kurzmeldung: Deutsches Branntweinmonopol wir abgeschafft

Das deutsche Branntweinmonopol endet nach fast 100-jähriger Geschichte am 31.12.2017. Bereits zum 01.10.2013 entfällt für sämtliche monopolgebundene landwirtschaftliche Verschlussbrennereien die Pflicht, den  erzeugten Alkohol bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abzuliefern.

Bis zum 30.09.2013 können die Landwirtschaftlichen Brennereien, die noch über Brennrechte verfügen,  Ausgleichszahlungen beantragen. Diese werden auf der Grundlage des ursprünglichen Produktionsvolumens für die nächsten fünf Betriebsjahre gewährt und betragen 51,50 Euro je Hektoliter Alkohol.

Die  Anschlussregelungen für die bisher im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften finden sich ab dem 01.01.2018 im Alkoholsteuergesetz. Zugunsten der Kleinbrenner bleibt das regional bestehende Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen erhalten. Die diesbezüglichen Regelungen werden ebenfalls in das neue Alkoholsteuergesetz integriert. Die damit verbundene Steuervergünstigungen gelten ab dem 01.01.2018 bundesweit. (Quelle: BMF, Pressemitteilung Nr. 52/2013)

 

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: September 2013, RA Peterle