Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten insbesondere Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei vertraglichen Gestaltungen, Strategien zur Haftungsvermeidung und vertreten Sie bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise im Handelsvertreterrecht. Wir betreuen sowohl Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH, als auch Personengesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH & Co. KG oder eine GbR. Für eine optimale Beratung greifen wir auf unsere spezialisierten Anwälte zurück und arbeiten eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen.