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DAS KLEINE 1 MAL 1 DES FORDERUNGSMANAGEMENTS

Das Problem. Fast jeder, der Waren und Dienstleistungen anbietet, die nicht sofort in bar bezahlt werden, hat Erfahrung mit säumigen Schuldnern. Für den Unternehmer ist es dabei nicht nur ärgerlich, dass er seinem Geld hinterherlaufen muss obwohl er seinen Part ordnungsgemäß erfüllt hat, zum Teil entstehen durch die Außenstände auch ernsthafte Liquiditätsprobleme.

Handlungsempfehlung. Grundvoraussetzung für ein gesundes Unternehmen ist daher ein effizientes Forderungsmanagement. Dieses beginnt bereits bei Vertragsabschluss: Schon hier sollte durch Vereinbarung eines festen Zahlungszeitpunkts eine klare Rechtslage für den Eintritt des Verzugs geschaffen werden. Eine Fristsetzung auf der Rechnung alleine genügt hierfür jedoch nicht.

Ist eine solche Frist nicht vereinbart, ist die Einhaltung einer gewissen Reihenfolge wichtig: Wird eine Rechnung nicht beglichen, kann zunächst mit einer höflichen Erinnerung reagiert werden, um den Vertragspartner auf ein mögliches Versehen aufmerksam zu machen. Rechtlich notwendig ist dies entgegen der landläufigen Meinung indes nicht. Spätestens nach dieser Erinnerung sollte der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden, um spätere rechtliche Schritte zu ermöglichen. Dies geschieht durch die eindeutige Aufforderung zur Bezahlung. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen.

Rechtliche Möglichkeiten. Bleibt dies fruchtlos, empfiehlt sich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt. Die Kosten der Rechtsverfolgung, die dadurch entstehen, hat grundsätzlich der im Verzug befindliche Schuldner zu tragen. Neben diesem Anspruch auf Verszugsschadenersatz, hemmt diese Maßnahme auch den Eintritt einer gegebenenfalls drohenden Verjährung.

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: Januar 2013, RA Peterle