Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in beamten-, richter- und soldatenrechtlichen Angelegenheiten.
Beamte aller Fachrichtungen (z.B. Polizei, Strafvollzug, Lehrkräfte, allgemeine Verwaltung) und Dienstherren (Bund, Länder und Kommunen) sowie Richter und Soldaten bedürfen in rechtlichen Angelegenheiten einer spezialisierten Beratung. Unsere Zielsetzung ist dabei, jeweils die für Sie passende Vorgehensweise mit Ihnen zusammen herauszufinden und zu beschreiten.
Dabei bieten wir ausdrücklich bereits eine Beratung im Vorfeld der Entstehung eines Konflikts an, denn erfahrungsgemäß lassen sich Probleme besser lösen, solange Positionen noch nicht „festgefahren“ sind. Wir bieten insbesondere auch Hilfe, wenn im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit straf- oder zivilrechtliche Verfahren eingeleitet worden sind, bei denen der Dienstherr erfahrungsgemäß nicht als „Beistand“ fungieren kann, da er aufgrund der Dienstaufsicht in einen Rollenkonflikt käme.
Die beamtenrechtlichen Mandate bearbeiten der frei Mitarbeiter Herr Gayer (Leitender Regierungsdirektor a. D.) und Rechtsanwalt Dr. Martin Peterle.