Sowohl die Berufsgruppe der Beamten, bzw. der Richter und Soldaten, als auch die der Schüler und Studierenden zeichnen sich durch eine besondere Beziehung zum „Staat“ aus.
Trotz der engen Verbundenheit in beruflicher Hinsicht, kann es im Einzelfall zu Interessenkonflikten kommen. Wir beraten unsere Mandanten im speziellen Rechtregime des Beamtenrechts, welches in diesen Fällen zur Anwendung kommt.“