Die Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei TROSSBACH · GEYER & DR. PETERLE auf die Landwirtschaft hatte ihre Ursprünge in einer Kooperation mit dem Württembergischen Weinbauverband im Jahre 2012.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Weinbaubetrieben führte dazu, dass schnell Anfragen aus sämtlichen Bereichen der Landwirtschaft kamen. Die personelle und räumliche Erweiterung der Kanzlei erlaubte es, das „Standbein“ Landwirtschaftsrecht auszubauen und unseren Mandanten aus der Landwirtschaft eine umfassende und kompetente Beratung anzubieten.