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Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht


IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER

Dr. Albrecht Merkt
Rechtsanwalt

Die Rechtsgebiete Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht werden  in unsere Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Dr. Albrecht Merkt betreut.Mit über dreißig jähriger Berufserfahrung in der Finanzgerichtsbarkeit (Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D.) und nach mehrjähriger Tätigkeit in der Finanzverwaltung (Steuerfahndung) verfügt er über ein spezielles Expertenwissen in der materiellrechtlichen und prozessualen Steuerrechtspraxis.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir bei:

  • Außenprüfungen
  • Steuerfahndungsprüfungen
  • Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerstrafrecht

Hinweis: Wir bieten keine umfassende Hilfeleistung in Steuersachen, wie sie in § 1 des Steuerberatungsgesetzes umschrieben ist, an. Vielmehr flankieren wir die „klassische Steuerberatung“ mit unsere Expertise unterstützend, wenn außergewöhnliche Sachverhalte oder ein Finanzrechtsstreit dies erfordern.