Die vielfältigen Fragen, Problemstellungen und komplexen Regelwerke (BGB, VOB/B, HOAI, Rechtsprechung) im privaten Baurecht bedürfen im Zweifels- und Streitfall der kompetenten anwaltlichen Beratung und Vertretung.
Angefangen bei der Vertragsgestaltung über die Abnahme der Bauleistung bis zur Fälligkeit des Vergütungsanspruchs ergeben sich zahlreiche Fallstricken sowie rechtliche, aber auch wirtschaftliche Probleme.
Wir vertreten Ihre Interessen zunächst mit dem Ziel, effektive und individuell auf Ihre Belange ausgerichtete außergerichtliche Lösungen zu erzielen, vertreten Sie aber ebenso entschlossen als zuverlässiger Partner in Gerichtsverfahren.
Insbesondere in folgenden Teilbereichen des privaten Baurechts sind wir für Sie tätig:
- Vertragsgestaltung
- Zustands- und Forderungssicherung (z.B. selbständiges Beweisverfahren)
- Honorar-/Vergütungsansprüche
- Mängelrechte
- Ansprüche wegen verzögerter Bauausführung.
Unser Leistungsangebot ermöglicht es darüber hinaus, zusammenhängende Rechtsprobleme im Einzelfall umfassend zu durchleuchten und zu betreuen (z.B. Fragen zur Unternehmensform und zum Gesellschaftsrecht, Miet-, Wohnungseigentums- und Insolvenzrecht sowie öffentlichen Baurecht).